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BGH, 03.10.1956 - V ZR 6/55 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DNotZ 1957, 16
- DB 1956, 1034
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.06.1954 - V ZR 18/53
Unbedenklichkeitsliescheinigung und Vorkaufsrecht
Auszug aus BGH, 03.10.1956 - V ZR 6/55
Zunächst fehlte die für die Wirksamkeit, des Vertrages erforderliche behördliche Genehmigung (BGHZ 14, 1 [BGH 04.06.1954 - V ZR 18/53] [5]).
- BGH, 17.12.1958 - V ZR 135/57
Gesetzliches Vorkaufsrecht der Aufbaugemeinden
Unbedenklich ist ferner der Standpunkt des angefochtenen Urteils, daß die Veräußerung des Grundstücks durch die Beklagte an Somborn der Genehmigung nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Aufschließung von Wohnsiedlungsgebieten - Wohnsiedlungsgesetz - vom 22. September 1933 (RGBl I 659) in der Fassung vom 27. September 1938 (RGBl I 1246) bedurft habe, daß diese Genehmigungsbedürftigkeit bereits für das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft gelte (BGHZ 23, 342), daß der Kaufvertrag vom 20. April 1955 frühestens mit der Wohnsiedlungsgenehmigung vom 17. April 1956 - zu deren Erteilung die Klägerin als untere Verwaltungsbehörde zuständig gewesen sei - Wirksamkeit erlangt haben könne und daß infolgedessen das Schreiben der Klägerin vom 16. Mai 1955, mit dem sie erstmals ihr Vorkaufsrecht geltend machte, rechtlich bedeutungslos gewesen sei, weil damals noch kein wirksamer Grundstücksveräußerungsvertrag vorlag (RGZ 98, 44, 49; 106, 320, 323; BGHZ 14, 1; BGH DNotZ 1957, 16 = RdL 1957, 18 = WM 1956, 1384). - BGH, 20.02.1957 - V ZR 125/55
Wohnsiedlungsgenehmigung und Vorkaufsrecht
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